Häufige Fragen

Gibt es Unterschiede zwischen: 
(1) Psychologe,
(2) Psychotherapeut, 
(3) Psychiater, 
(4) Heilpraktiker für Psychotherapeut,
(5) Berater?

Ja klar (!), siehe Erklärung unten.

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Notfall

Was ist im Krisen- / Notfall zu tun?

Wenn die Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht (bspw. im Falle des Impulses sich selbst etwas anzutun), sollten Sie dringend den Notdienst eines Krankenhauses mit einer psychiatrischen Abteilung aufsuchen.

Wenn Du/Sie in Heilbronn lebst, ist der Weissenhof Weinsberg für Dich/Sie zuständig. Bei akuten Notfällen ist die Info des Klinikums am Weissenhof rund um die Uhr erreichbar: 07134 75-0.

Außerhalb der „normalen Öffnungszeiten“ können Sie sich auch an den ärztlichen Bereitschaftsdienst wenden, den Sie unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer 116 117 erreichen.

Wenn Sie selbst oder ein Angehöriger sich in einer akut lebensbedrohlichen Situation befindet, zögern Sie nicht den Rettungsdienst unter der Nummer 112 oder die Polizei – 110 – zu verständigen.

Was ist der Unterschied zwischen Psychologischen PsychotherapeutInnen, PsychiaterInnen, PsychologInnen und HeilpraktikerInnen für Psychotherapie?

  • Psychologische PsychotherapeutInnen sind PsychologInnen, die nach dem Studium eine im Durchschnitt etwa sechs Jahre dauernde Psychotherapie-Ausbildung absolviert haben. Sie dürfen genauso wie ÄrztInnen eine Kassenpraxis für Psychotherapie leiten. Sie behandeln PatientInnen ab 18 Jahren. 

 

  • Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen sind entweder (1) PsychologInnen (siehe Beschreibung unten) oder aber sehr oft auch (2) PädagogInnen, SozialarbeiterInnen, LehrerInnen etc.. 
  • PädagogInnen, SozialarbeiterInnen, LehrerInnen etc. haben in Ihrem Studium keinen psychologischen Schwerpunkt, sondern einen eher pädagogischen Schwerpunkt und erst danach eine ca. 3-jähriige Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten absolviert.
  • PsychologInnen haben während ihrer gesamten Ausbildung Wissen über verschiedene Psychologien (klinische Psychologie etc.,) sowie Psychotherapie und medizinischen Fächern z.B. Neuropsychopharmakalogie usw. vermittelt bekommen und sind damit von Beginn an spezialisiert - sie haben damit eine ca. 8-10-jährige Ausbildung in diesem Bereich. 
  • Sie dürfen genauso wie ÄrztInnen eine Kassenpraxis für Psychotherapie leiten. Sie behandelt PatientInnen ab Säuglingsalter bis 21 Jahren. 
  • Die postgraduale Ausbildung zum Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutIn darf nur noch bis ins Jahr 2032 von PädagogInnen, SozialarbeiterInnen, LehrerInnen (pädagogische Fächer) absolviert werden. Danach ist eine Zulassung nun wieder nur für PsychologInnen zulässig (siehe Fachpsychotherapeuten). 

 

  • PsychiaterInnen sind ÄrztInnen, die nach dem Medizinstudium eine Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie absolviert haben. Als FachärztInnen sind sie für die medikamentöse Behandlung psychischer Erkrankungen zuständig. Haben sie eine Zusatzqualifikation in Psychotherapie können sie auch psychotherapeutische Verfahren anwenden. Sie sind entweder für Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren zuständig oder für Erwachsene ab 18 Jahren. 

 

  • PsychologInnen haben ein Psychologiestudium (Master). Sie haben während ihres Studiums bereits viel über die verschiedenen Psychologien theoretisch und praktisch gelernt (z.B. klinische Psychologie & Psychotherapie, allgemeine Psychologie, Neuropsychologie, Wirtschaftspsychologie etc.) und auch methodische Kenntnisse erlangt (in Diagnostik und (multivariate) Auswertungsverfahren). Während des Studiums kann der Schwerpunkt auf medizinische Fächer gewählt werden z.B. Neuromedizin, Psychopharmakologie usw. Sie dürfen so auch in Kliniken als PsychologInnen tätig sein, haben allerdings keine postgraduale Ausbildung zum/zur Psychologischen PsychotherapeutIn und dürfen nur im Rahmen der Beantragung und Zulassung Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (HPG) anbieten. Ansonsten dürfen sie beratend oder im Rahmen der Diagnostik tätig sein. Sie dürfen für alle Altersstufen tätig sein.

 

  • HeilpraktikerInnen für Psychotherapie durchlaufen keine geregelte Ausbildung. Es erfolgt lediglich eine Prüfung beim Gesundheitsamt. Die Heilerlaubnis kann erlangt werden, ohne ein psychotherapeutisches Verfahren erlernt zu haben. Es fehlt eine tieffundierte Wissensvermittlung und ebenso die Grundlage sowie eine fundiert, praktische Ausbildung. 
  • (unseriöse) Weiterbildungen, die sich sehr überzeugend anhören findet man doch häufig auch im Internet - genau Hinschauen lohnt sich. 



 Mehr zu diesem Thema finden Sie hier (Quelle modifiziert: Deutsche Psychotherapeutenvereinigung und Studium siehe z.B. Modulkatalog der Universität).

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